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AnRegEn UG Anwendung Regenerativer Energie | Am Stegebach 12 | 18209 Bartenshagen-Parkentin | Telefon: 038203777300

Regenerative Energieversorgung durch die Sonne
einfach, günstig und wirtschaftlich.

Aktuelles

Gemeinschaftliche Gebäude-Energieversorgung       EnWG §3:

„42b: Ein Letztverbraucher kann elektrische Energie, die durch den Einsatz einer Gebäude-Stromanlage erzeugt wurde, die in, an oder auf demselben Gebäude installiert ist, in dem der Letzverbraucher Mieter von Räumen, Wohnungseigentümer im Sinn des §1 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes oder sonst Eigentümer von Räumen ist, …, nutzen, wenn

  • die Nutzung ohne Durchleitung durch ein Netz erfolgt
  • die Nutzung unmittelbar aus der Gebäudestromanlage oder nach Zwischenspeicherung in einer Energiespeicheranlage erfolgt, die in, an oder auf demselben Gebäude oder auf einer Nebeanlage desselben Gebäudes installiert ist
  • die Strombezugsmengen des Letztverbrauchers viertelstündlich gemessen werden und
  • Er einen Gebäudestrom-Nutzungsvertrag… mit dem Betreiber der Gebäudestromanlage geschlossen hat“

„Der Betreiber der GSA ist nicht verpflichtet, die umfassende Versorgung der teilnehmenden Letztverbraucher mit Strom sicherzustellen…“

    „virtuelles Summenzählermodell“

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